Kooperationspartner, Versicherung

Bei Versicherungsschutz gilt es immer, nach dem Gesetz von Murphy zu handeln: "Was passieren kann, passiert!"

Wir achten bei jeder Beratung darauf, alle für Sie und Ihr Unternehmen möglichen und auch unmöglichen Szenarien durchzuspielen. Mit diesem dann maßgeschneiderten Drehbuch können Sie sowohl zu unseren Kooperationspartnern, als selbstverständlich auch zu Ihrem eigenen Versicherungsberater gehen. Die mit den Jahren gesammelten Erfahrungen haben immer wieder gezeigt, dass es häufig die Kleinigkeiten in einem Vertrag waren, die im Schadensfall eine ernste Krise auslösten. Vom Blitzeinschlag bis zur fehlenden Berufsunfähigkeitsversicherung war alles dabei.

Als kleine Anregung für Sie als Kunden soll hier gelten, dass für Steuerberater und Rechtsanwälte (Kammerberufe) eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Pflicht ist. Sie bedeutet, dass im Falle einer Falschberatung der Berater für seine Beratung haftet. Für Unternehmensberater besteht diese Pflicht nicht. Selbstverständlich haben wir diese Versicherung. Bei der Auswahl Ihres Unternehmensberaters lohnt es sich, gerade danach zu fragen.

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