Leistungsspektrum, Bürgschaftsanträge

So die offizielle Version ...

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen, die nach den jeweils gültigen Richtlinien der EU für staatliche Beihilfen, auf Antrag gewährt werden. Förderung kleiner- und mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe in NRW. Ferner Förderung von Personen, die mittels „des verbürgenden Kredits ein Unternehmen (...) gründen oder sich in leitender Tätigkeit an einem (...) beteiligen wollen.“ Übernahme von Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Gemeinsame Bearbeitung des Bürgschaftsantrages, Beurteilung der Erfolgsaussichten.

... und nun zu unserer Version

Dieses interessante Thema, welches uns 2004 intensiv begleitet hat, kann unmöglich in einem Absatz erklärt werden. Das Instrument der Bürgschaft ist gewissermaßen genial, allerdings auch hoch komplex in der Beantragung. Sollte Ihnen jemand etwas anderes erzählt haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an diesen Kollegen; wir hingegen wissen aus eigener Erfahrung um alle Probleme von der Beantragung bis zur Auszahlung. Eine Bürgschaft ist immer eine absolute Überzeugungsarbeit aller Beteiligten, welche auf Erfahrung, Wahrheit und Zukunftsperspektive ausgerichtet ist.

Auch hier ist eine Beratungskostenförderung (in Höhe von 80 %) in den meisten Fällen möglich. Die entsprechenden Informationen erfragen Sie bitte hier bei uns.